wie Sie sicherlich aus der Presse und von den Schulen bereits erfahren haben, werden die Grundschulen ab dem 22.02.2021 mit einem Wechselbetrieb mit je zwei Klassenstufen pro Woche starten.
Desweiteren erfolgt nach wie vor – nach den bisherigen Regelungen – eine Notbetreuung für diejenigen Kinder, die nicht im Präsenzunterricht sind und an der Notbetreuung teilnehmen dürfen.
Bitte beachten Sie:
aufgrund der aktuellen Coronaverordnung, dürfen wir nur die Kinder, die in der Notbetreuung der Schule angemeldet sind, sowie die Kinder, die im Präsenzunterricht anwesend sind, nach dem Unterricht und nach der Notbetreuung der Schule betreuen. Die regulären Betreuungsangebote der flexiblen Nachmittagbetreuung und der Horte sind nach wie vor untersagt.
Konkret dürfen wir für bei uns angemeldete Kinder wie folgt öffnen:
KW 8, 10, 12:
Frühbetreuung: wird von der Schule geregelt.
Betreuung nach dem Unterricht ab 10.30 Uhr (1 Stunde vor unserem eigentlichen Beginn):
Betreuung für Klassenstufen 1 und 3 und die Notbetreuung, wie bei uns angemeldet.
KW 9, 11, 13:
Frühbetreuung: wird von der Schule geregelt.
Betreuung nach dem Unterricht ab 10.30 Uhr (1 Stunde vor unserem eigentlichen Beginn):
Betreuung für Klassenstufen 2 und 4 und die Notbetreuung, wie bei uns angemeldet.
Hinweis: wir berechnen die Betreuungsgebühren immer für ganze Monate, wenn die Betreuung in Anspruch genommen wird. Dies gilt (Stand heute) auch für die Abbuchung ab April, wenn Ihr Kind im März in die Betreuung kommt. Der März wird als Ausgleich für den Januar nicht abgebucht werden.