Keine Maskenpflicht ab 18.10.2021 in der Grundschule in den Räumen

Änderung der Maskenpflicht im Klassenzimmer oder Betreuungsraum

  • Wegfall der Maskenpflicht am Platz: Im Klassenzimmer oder Betreuungsraum: Für Schülerinnen und Schüler gilt Maskenpflicht nur beim Bewegen im Raum, am Platz oder stehen sie, ohne sich fortzubewegen, gilt keine Maskenpflicht.
  • Ausnahmen der Maskenpflicht für bestimmte Schularten:
    • Grundsätzlich keine Maskenpflicht im Klassenzimmer gilt für die Schülerinnen und Schülerder Grundschulen,
    • Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren mit dem Förder-schwerpunkt geistige Entwicklung,
    • Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren mit anderen Förder-schwerpunkten mit dem Bildungsgang geistige Entwicklung,
    • Grundstufen der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren,
    • Grundschulförderklassen.
  • Maskenpflicht für Lehrkräfte (und andere am Unterricht mitwirkende Personen): Keine Maskenpflicht bei Einhaltung des Mindestabstands. Für sonstige Personen (die also weder Schülerinnen und Schüler, betreute Kinder oder am Unterricht mitwirkende Personen sind) gilt eine generelle Maskenpflicht auch im Klassenzimmer.
  •  Wiedereinführung der Maskenpflicht im Klassenzimmer- und Betreuungsraum bei:
    • Eintritt der sog. „Alarmstufe“
    • Auftreten einer Infektion in der Klasse oder Betreuungsgruppe
  • Maskenpflicht gilt unverändert außerhalb der Unterrichts- und Betreuungsräume, beispielsweise im Lehrerzimmer.
  • Selbstverständlich dürfen auf freiwilliger Basis auch weiterhin Masken in den Klas-senzimmern und Betreuungsräumen getragen werden.