Ein gutes neues Jahr

Wir wünschen allen Kindern und Eltern ein gutes, glückliches und gesundes Jahr 2022!

 

Am Montag, 10.01.2022 sind wir wieder von 7.30 Uhr bis 8.30 Uhr für Klasse 1 – 3 und von 11.30 Uhr bis spätestens 16.30 Uhr für Klasse 1 – 4 da.

Bitte beachten Sie, dass Maskenpflicht besteht. Geben Sie bitte Ihrem Kind eine entsprechende Maske mit.

Letzter Schultag vor den Weihnachtsferien am 22.12.2021

Am 22.12.2021 – dem letzten Schultag vor den Weihnachtsferien – haben wir wie folgt geöffnet:

 

Frühbetreuung: 7.30 Uhr – 8.30 Uhr

Nach der Schule: 11.15 Uhr – 16.30 Uhr.

Vom 23.12.2021 bis einschließlich 09.01.2022 haben wir geschlossen.

 

Wir wünschen allen Kindern und Eltern erholsame und schöne Weihnachtsferien und einen guten Rutsch in ein gesundes Jahr 2022!

 

Keine Maskenpflicht ab 18.10.2021 in der Grundschule in den Räumen

Änderung der Maskenpflicht im Klassenzimmer oder Betreuungsraum

  • Wegfall der Maskenpflicht am Platz: Im Klassenzimmer oder Betreuungsraum: Für Schülerinnen und Schüler gilt Maskenpflicht nur beim Bewegen im Raum, am Platz oder stehen sie, ohne sich fortzubewegen, gilt keine Maskenpflicht.
  • Ausnahmen der Maskenpflicht für bestimmte Schularten:
    • Grundsätzlich keine Maskenpflicht im Klassenzimmer gilt für die Schülerinnen und Schülerder Grundschulen,
    • Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren mit dem Förder-schwerpunkt geistige Entwicklung,
    • Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren mit anderen Förder-schwerpunkten mit dem Bildungsgang geistige Entwicklung,
    • Grundstufen der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren,
    • Grundschulförderklassen.
  • Maskenpflicht für Lehrkräfte (und andere am Unterricht mitwirkende Personen): Keine Maskenpflicht bei Einhaltung des Mindestabstands. Für sonstige Personen (die also weder Schülerinnen und Schüler, betreute Kinder oder am Unterricht mitwirkende Personen sind) gilt eine generelle Maskenpflicht auch im Klassenzimmer.
  •  Wiedereinführung der Maskenpflicht im Klassenzimmer- und Betreuungsraum bei:
    • Eintritt der sog. „Alarmstufe“
    • Auftreten einer Infektion in der Klasse oder Betreuungsgruppe
  • Maskenpflicht gilt unverändert außerhalb der Unterrichts- und Betreuungsräume, beispielsweise im Lehrerzimmer.
  • Selbstverständlich dürfen auf freiwilliger Basis auch weiterhin Masken in den Klas-senzimmern und Betreuungsräumen getragen werden.

Schuljahr 2021/2022 startet am 13.09.2021

Stand heute (10.09.2021) dürfen wir auch im kommenden Schuljahr nur „unter Pandemiebedingungen“ öffnen. Somit muss die Einteilung in feste Gruppen bestehen bleiben.

 

Wir starten am Montag, 13.09.2021 wie folgt:

  • wir bieten eine Frühbetreuung vor der Schule für die Klassen 1 (frühestens ab 16.09.2021), 2 und 3 von 7.30 Uhr bis 8.30 Uhr an. Die Frühbetreuung findet im Flachdachgebäude für Klasse 1 – 3 statt;
  • alle angemeldeten Kinder kommen nach der Schule in dieselben Gruppenräume wie vor den Sommerferien. Wir gehen gemeinsam mit den Kindern in die neuen Räume;
  • zum Abholen für Klasse 1, 2, 3 und 4 bitte am ehemaligen Rektorenaus (Anbau neben dem Altbau) klingeln;
  • in den Räumen besteht Maskenpflicht. Im Freien besteht keine Maskenpflicht. Bitte geben Sie Ihren Kindern unbedingt eine Maske mit.

Sommerferien

in Zeiten von Corona ist alles kompliziert – so auch die Ferienbetreuung in den Sommerferien.

 

Laut der aktuellen Coronaverordnung Schule §9 Abs 1 dürfen die Betreuungen der flexiblen Nachmittagsbetreuung und der Hortbetreuung nur für Kinder im Präsenzunterricht öffnen. Da es in den Sommerferien keinen Präsenzunterricht gibt, dürften wir keine Ferienbetreuung anbieten.

 

Allerdings gibt es eine weitere Verordnung, die sich

Verordnung des Sozialministeriums zur Eindämmung von Übertragungen des Virus SARS-CoV-2(Coronavirus) bei Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit (Corona-Verordnung Angebote Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit –Corona VOKJA/JSA)

nennt.

Den Inhalt des für uns relevanten §4 finden Sie hier. Danach ist eine Ferienbetreuung im Rahmen einer Notbetreuung mit den entsprechenden Einschränkungen zulässig.

 

Die Anmeldungen haben die Kinder im Schulranzen. Wir bieten Betreuung in einer Gruppe mit maximal 10 Kindern an, benötigen aber mindestens 5 Anmeldungen. Bitte melden Sie die Ferienbetreuung, sofern Sie Bedarf haben und zum berechtigten Personenkreis gehören, bis zum 09.07.2021 an. Dieses Mal findet die Ferienbetreuung an der Grundschule Dagersheim statt.

 

Sollte sich bis zum Beginn der Sommerferien etwas ändern, informieren wir per Ranzenpost und über unsere Homepage www.gernzeit.de unter Aktuelles.

 

Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien eine erholsame Ferienzeit und freuen uns auf das nächste Schuljahr. Bleiben Sie gesund!

 

 

 

Maskenpflicht

Das Kultusministerium hat im Vorgriff auf die Änderung der Corona Verordnung Schule mitgeteilt, dass ab Montag, 21.06.2021 voraussichtlich die Maskenpflicht an den Schulen unter bestimmten Voraussetzungen entfällt. In den Erläuterungen wurde konkretisiert, dass dies nicht nur in den Unterrichts- sondern auch in den Betreuungsräumen der flexiblen Nachmittagsbetreuung und des Horts an der Schule gilt!

Die Lockerung der Maskenpflicht hängt von dem Unterschreiten bestimmter Inzidenzwerte ab. Diese müssen an fünf aufeinander folgenden Tagen im Stadt- oder Landkreis unterschritten sein. Für den Entfall der Maskenpflicht

  • im Freien ist der Inzidenzwert 50
  • im Unterrichts- und Betreuungsraum der Inzidenzwert von 35

maßgeblich.

Die Maskenpflicht im Unterrichts- oder Betreuungsraum entfällt jedoch nur dann, wenn zusätzlich innerhalb der letzten 14 Tage kein positiv mittels PCR Test festgestellter Fall vorliegt.

Auch wenn die Maskenpflicht im Freien oder im Unterrichts- und Betreuungsraum entfällt, weil die genannten Voraussetzungen vorliegen, gilt sie außerhalb dieser Räume, also z.B. auf den Gängen, im Treppenhaus und auf den Toiletten fort!

Die Betreuung öffnet am 07.06.2021 wieder unter Pandemiebedingungen

Nachdem die Schule vom Wechselunterricht zum Präsenzunterricht unter Pandemiebedingungen zurückkehrt, öffnet die Betreuung ebenfalls wieder unter Pandemiebedingungen.

Dies bedeutet:

  • wir betreuen die Kinder in Gruppen, die den Klassenstufen entsprechen in den bekannten Räumen,
  • es besteht immer noch Maskenpflicht,
  • die Gruppen dürfen sich nach wie vor nicht mischen.

 

Wir freuen uns auf die Kinder und auf Sie!

Weiterhin nur Notbetreuung ab Montag, 10.05.2021

Liebe Eltern,

wir kämpfen gerade um das Überleben der Betreuung. Wir sind in Kurzarbeit und hoffen immer noch darauf, dass die in Aussicht gestellte Unterstützung auch tatsächlich noch kommt.

Aus diesem Grund und weil wir die Einteilung der Klassen in 2 Gruppen, weder mit der Anzahl der Räume noch mit dem Personal erfüllen können, werden wir auch in den kommenden Wochen nur Notbetreuung anbieten können. Das heißt, dass nur die Kinder, die bisher in der Notbetreuung da sind, auch weiterhin in die Notbetreuung kommen können. Wir hoffen sehr darauf, dass die Inzidenz weiter sinkt, so dass die Gruppeneinteilung aufgehoben werden kann und wir wieder die Betreuung zumindest unter Pandemiebedingungen öffnen dürfen!

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis!

Notbetreuung

Achtung: wir können aufgrund der aktuellen Vorschriften nur Kinder betreuen, die in die Notbetreuung gehen und NICHT zusätzlich noch die Kinder, die im Präsenzunterricht da sind.

 

Damit Ihr Kind in die Notbetreuung der Gernzeit gehen kann, muss die Schule die Notbetreuung genehmigen. Melden Sie deshalb bitte Ihren Sohn / Ihre Tochter in der Schule für die Notbetreuung an. Die Genehmigung der Schule gilt dann auch für die Gernzeit.

 

Wir haben 2 Notbetreuungsgruppen:

KW 16

  • eine Notbetreuungsgruppe für die Kinder im Präsenzunterricht,
  • eine Notbetreuungsgruppe für die Kinder im Fernunterricht.

 

KW 17

  • eine Notbetreuungsgruppe für Klasse 1 und 4
  • eine Notbetreuungsgruppe für Klasse 2 und 3

 

Unsere Öffnungszeiten sind:

  • Betreuung nach der Schule von 11.30 Uhr bis maximal 16.30 Uhr in oben genannten Notbetreuungsgruppen.

 

Hinweis: wir berechnen die Betreuungsgebühren immer für ganze Monate, wenn die Betreuung in Anspruch genommen wird.

Betreuung ab Mittwoch, 21.04.2021

Liebe Eltern,

in der am 18.04.2021 geänderten Corona-Verordnung wird für die Schule Wechselunterricht angeordnet. Die im Wechselunterricht gebildeten Gruppen dürfen sich nicht begegnen. Daneben wird es eine Gruppe für die Notbetreuung geben, für Schüler und Schülerinnen die nicht am Präsenzunterricht teilnehmen.

In der Schule sind 2 Jahrgangsstufen im Präsenzunterricht anwesend. Jede Jahrgangsstufe ist 2 bzw 3 zügig. Daneben gibt es noch eine Gruppe für die Notbetreuungskinder. Somit müssten wir in der Betreuung, wenn wir das Prinzip der Schule übernehmen, 7 Betreuungsgruppen bilden. Dafür haben wir jedoch weder Räume noch Personal.

Deshalb werden wir ab Mittwoch, 21.04.2021 nur noch eine Notbetreuungsgruppe nach der Schule für Kinder, die im Präsenzunterricht anwesend sind, sowie eine Notbetreuungsgruppe für Kinder, die im Fernunterricht unterrichtet werden, anbieten. Bitte melden Sie bei der Schule die Notbetreuung für Ihr Kind an, sofern Sie diese benötigen und geben Sie uns danach Bescheid, dass Ihr Kind die Notbetreuung der Schule besucht und ebenfalls zu uns in die Notbetreuung kommen wird.

Bereits abgebuchte Betreuungsgebühren für April werden, sofern Sie die Notbetreuung nicht in Anspruch nehmen, als Gutschrift für den Monat Mai geführt.

Wir bedauern sehr, dass wir nicht für alle Kinder und Eltern da sein können!

Bleiben Sie gesund und hoffentlich bis bald

Das Team der Gernzeit