Kein Präsenzunterricht in der Woche nach den Osterferien

In der Woche nach den Osterferien findet keine Präsenzunterricht statt. Die Schule bietet für Schülerinnen und Schüler, deren Eltern dringend auf eine Betreuung angewiesen sind, eine Notbetreuung an. Die Kinder aus der Notbetreuung in der Schule können ebenfalls in die Notbetreuung der Gernzeit wie angemeldet kommen. Wir sind bis längstens 16.30 Uhr da.

Öffnung der Betreuung unter Pandemiebedingungen ab dem 15. März 2021

Wie aus dem Schreiben der Kultusministerin Frau Dr. Eisenmann zu entnehmen ist, öffnen die Grundschulen ab dem 15.03.2021 wieder für alle Klassenstufen zu einem eingeschränkten Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen.

Nach der geltenden Coronaverordnung Baden-Württemberg ist der Betrieb von Betreuungsangeboten für Schülerinnen und Schüler, die in der Präsenz unterrichtet werden, erlaubt.

Somit sind wir ab dem 15.03.2021 wieder für alle Kinder, die in der Schule Präsenzunterricht haben, wie angemeldet da. Wir betreuen wieder in festen Gruppen, die sich an der Klassenstufe orientieren.

Neu ist, dass wir versuchsweise für die Klassenstufen 1 und 2 eine Betreuung von 7.30 Uhr bis 8.30 Uhr von Montag bis Freitag anbieten, ebenfalls in denselben festen Gruppen wie nach der Schule.

 

Betreuung nach den Faschingsferien ab dem 22.Februar.2021

wie Sie sicherlich aus der Presse und von den Schulen bereits erfahren haben, werden die Grundschulen ab dem 22.02.2021 mit einem Wechselbetrieb mit je zwei Klassenstufen pro Woche starten.

Desweiteren erfolgt nach wie vor – nach den bisherigen Regelungen – eine Notbetreuung für diejenigen Kinder, die nicht im Präsenzunterricht sind und an der Notbetreuung teilnehmen dürfen.

 

Bitte beachten Sie:

aufgrund der aktuellen Coronaverordnung, dürfen wir nur die Kinder, die in der Notbetreuung der Schule angemeldet sind, sowie die Kinder, die im Präsenzunterricht anwesend sind, nach dem Unterricht und nach der Notbetreuung der Schule betreuen. Die regulären Betreuungsangebote der flexiblen Nachmittagbetreuung und der Horte sind nach wie vor untersagt.

 

Konkret dürfen wir für bei uns angemeldete Kinder wie folgt öffnen:

KW 8, 10, 12:

Frühbetreuung: wird von der Schule geregelt.

Betreuung nach dem Unterricht ab 10.30 Uhr (1 Stunde vor unserem eigentlichen Beginn):

Betreuung für Klassenstufen 1 und 3 und die Notbetreuung, wie bei uns angemeldet.

 

KW 9, 11, 13:

Frühbetreuung: wird von der Schule geregelt.

Betreuung nach dem Unterricht ab 10.30 Uhr (1 Stunde vor unserem eigentlichen Beginn):

Betreuung für Klassenstufen 2 und 4 und die Notbetreuung, wie bei uns angemeldet.

 

Hinweis: wir berechnen die Betreuungsgebühren immer für ganze Monate, wenn die Betreuung in Anspruch genommen wird. Dies gilt (Stand heute) auch für die Abbuchung ab April, wenn Ihr Kind im März in die Betreuung kommt. Der März wird als Ausgleich für den Januar nicht abgebucht werden.

 

Faschingsferien und Gebühren

aufgrund des Pandemiegeschehens hat die Landesregierung beschlossen, die Grundschulen frühestens nach den Faschingsferien wieder zu öffnen. Wie aus dem Schreiben des Kultusministeriums vom 29.01.2021 hervorgeht, wird es in den Faschingsferien keine Notbetreuung geben. Somit ist es uns aufgrund der aktuellen Coronaverordnung des Landes untersagt, in den Ferien eine Betreuung anzubieten.

 

Wir werden für den Februar 2021 genauso wie für den Januar 2021 deshalb keine Gebühren erheben (Ausnahme: die Notbetreuung wurde in Anspruch genommen). Da die Gebühren für den Januar abgebucht wurden, werden wir als Ausgleich dafür im März 2021 die Abbuchung aussetzen.

Schulen bleiben bis Ende Januar 2021 geschlossen – Notbetreuung eingerichtet

die Landesregierung gab gestern bekannt, dass die Grundschulen in Baden-Württemberg bis Ende Januar geschlossen bleiben.

 

Da wir deshalb im Januar 2021 keine Betreuung unter Pandemiebedingungen anbieten dürfen, werden wir für diesen Monat keine Gebühren berechnen.  Die Betreuungsgebühren für Januar 2021 sind aber bereits abgebucht. Deshalb werden wir für den Februar 2021 keine Gebühren abbuchen, auch wenn dann wieder eine Betreuung unter Pandemiebedingungen möglich sein sollte. Eine Ausnahme besteht, wenn Sie die Notbetreuung in Anspruch genommen haben. Dann werden auch im Februar 2021 die normalen Betreuungsgebühren abgebucht.

 

Für Eltern, die zwingend eine Betreuung benötigen, wird die Notbetreuung bis Ende Januar 2021 verlängert.

Diese wird am Vormittag von den Lehrern gestellt und im Anschluss kommen bei uns angemeldete Kinder zu uns und wir betreuen diese Kinder wie angemeldet. Ob die Voraussetzungen für eine Notbetreuung gegeben sind überprüft die Schule.

 

Wir wünschen Ihnen für diese schwierige Zeit viel Kraft und Durchhaltevermögen und vor allem: bleiben Sie gesund!

Schulen weiterhin geschlossen – Notbetreuung eingerichtet

nach dem Beschluss der Bund-Länder-Beratung am vergangenen Dienstag steht nun fest:
die Grundschulen in Baden-Württemberg starten am 11.01.2021 NICHT mit Präsenzunterricht!

 

Für Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 7, deren Eltern zwingend auf eine Betreuung angewiesen sind, wird wieder einen „Notbetreuung“ eingerichtet. Diese wird am Vormittag von den Lehrern gestellt und im Anschluss kommen bei uns angemeldete Kinder zu uns und wir betreuen diese Kinder wie angemeldet. Ob die Voraussetzungen für eine Notbetreuung gegeben sind überprüft die Schule.